Checkliste zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit bei Interim Managern
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Scheinselbstständigkeit kann für Interim Manager und Auftraggeber weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Diese aktuelle Checkliste vom Mai 2025 zeigt anhand von 77 Kriterien, wie Sie Scheinselbstständigkeit erkennen und vermeiden können.
Besonders wichtig: die klare Abgrenzung durch Verträge über Projektberatung, die Freiheit in der Gestaltung der Dienste und die Nicht-Einbindung in die Betriebsorganisation des Auftraggebers.
Checkliste zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit – Ihr Schutz vor rechtlichen Risiken
Scheinselbstständigkeit kann teuer werden. Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, steuerrechtliche Konsequenzen und im schlimmsten Fall ein faktisches Berufsverbot – die Folgen einer falschen Einschätzung sind gravierend.
Warum Sie diese Checkliste brauchen
Als Interim Manager oder Selbstständiger bewegen Sie sich in einem rechtlichen Graubereich. Die Abgrenzung zwischen echter Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit wird immer komplexer. Unsere interaktive Checkliste mit 77 praxiserprobten Kriterien gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen.
Das bietet Ihnen die Checkliste
- Umfassende Prüfung aller relevanten Rechtsbereiche: von Weisungsgebundenheit über Vertragsgestaltung bis hin zu praktischen Maßnahmen
- Spezieller Fokus auf Interim Manager mit branchenspezifischen Risikofaktoren
- Automatisches Speichern Ihres Fortschritts – arbeiten Sie in Ihrem Tempo
- Professioneller PDF-Export für Ihre Dokumentation und Beratergespräche
- Aktuelle Rechtslage basierend auf neuesten Urteilen und Gesetzen (Stand: Mai 2025)
Für wen ist diese Checkliste?
- Interim Manager in Führungspositionen
- Freiberufler und Consultants mit Kundenkontakt
- Unternehmen, die externe Dienstleister beauftragen
- Rechtsberater als Arbeitsgrundlage für Mandantengespräche
Die Checkliste hilft Ihnen, Schwachstellen zu identifizieren und proaktiv zu handeln. Nutzen Sie diese Checkliste als ersten Schritt zu mehr Rechtssicherheit.
Rechtlicher Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt oder beantragen Sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
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Checkliste zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit
Diese Checkliste richtet sich primär an Interim Manager und deren Auftraggeber, bietet aber auch anderen Selbstständigen eine Orientierung. Sie basiert auf aktuellen Kriterien der Deutschen Rentenversicherung, relevanten Gerichtsurteilen und Praxiserfahrungen.
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt.
Fortschritt der Überprüfung
1. Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Organisation
Die persönliche Abhängigkeit vom Auftraggeber ist das entscheidende Merkmal bei der Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung.
Kriterium | Details | ✓ |
---|---|---|
Weisungsfreiheit bezüglich Arbeitsinhalt | ||
Entscheidungsfreiheit | Der Interim Manager entscheidet selbstständig über die Art und Weise der Leistungserbringung | |
Keine detaillierten Vorgaben | Keine detaillierten inhaltlichen Vorgaben durch den Auftraggeber | |
Weisungsunabhängigkeit | Keine Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers uneingeschränkt Folge zu leisten | |
Strategische vs. operative Vorgaben | Klare Abgrenzung zwischen strategischer Zielvorgabe (zulässig) und detaillierter Arbeitsanweisung (kritisch) | |
Weisungsfreiheit bezüglich Arbeitszeit | ||
Flexible Arbeitszeiten | Keine Verpflichtung zur Einhaltung fester Arbeitszeiten | |
Keine Zeitvorgaben | Keine Vorgaben zu täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeiten | |
Meeting-Teilnahme | Keine Pflicht zur Teilnahme an regelmäßigen Team-Meetings (außer projektbezogene Abstimmungen) | |
Zeiterfassung | Keine Zeiterfassung durch den Auftraggeber | |
Urlaubsregelung | Keine Urlaubsgenehmigungspflicht | |
Weisungsfreiheit bezüglich Arbeitsort | ||
Freie Ortswahl | Freie Wahl des Arbeitsortes | |
Anwesenheitspflicht | Keine Verpflichtung zur ständigen Anwesenheit beim Auftraggeber | |
Externe Tätigkeit | Möglichkeit, Tätigkeiten auch außerhalb der Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen | |
Präsenz vor Ort | Bei notwendiger Präsenz vor Ort: Klare projektbezogene Begründung und zeitliche Begrenzung | |
Keine organisatorische Eingliederung | ||
Organigramm | Keine Nennung in Organigrammen des Auftraggebers | |
Mitarbeiterveranstaltungen | Keine Teilnahme an internen Mitarbeiterveranstaltungen (Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge) | |
Schulungen | Keine Teilnahme an allgemeinen Mitarbeiterschulungen | |
Mitarbeitervorteile | Keine Nutzung von Dienstwagen, Firmenkreditkarten oder sonstigen Mitarbeitervorteilen | |
E-Mail/Visitenkarte | Keine Nutzung der E-Mail-Adresse/Visitenkarte des Auftraggebers (externe E-Mail-Adresse verwenden) | |
Kennzeichnung | Klare Kennzeichnung als externer Berater/Interim Manager gegenüber Dritten |
2. Unternehmerisches Handeln und Risiko
Echte Selbstständigkeit zeichnet sich durch unternehmerisches Risiko und eigenverantwortliches Handeln aus.
Kriterium | Details | ✓ |
---|---|---|
Eigene unternehmerische Struktur | ||
Betriebsstätte | Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte (Büro, Homeoffice mit steuerlicher Anerkennung) | |
Geschäftsausstattung | Eigene Geschäftsausstattung (Büroräume, PC/Laptop, Drucker, etc.) | |
Außendarstellung | Eigene Website und Geschäftspapiere. Eigenes klares LinkedIn-Profil. | |
Akquise | Eigene Akquise von Aufträgen und Kunden | |
Konkurrenzaufträge | Möglichkeit, Aufträge von Konkurrenten des Auftraggebers anzunehmen | |
Exklusivität | Keine Exklusivitätsvereinbarungen, die eine Tätigkeit für andere Auftraggeber verhindern | |
Unternehmerisches Risiko | ||
Haftung | Haftung für eigene Fehler und Mängel der erbrachten Leistung | |
Erfolgsbeteiligung | Vereinbarung von erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen | |
Krankheit | Keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit durch den Auftraggeber | |
Urlaub | Keine Urlaubsvergütung durch den Auftraggeber | |
Investitionen | Eigene Investitionen in Arbeitsmittel und Weiterbildung | |
Forderungsausfall | Tragen des Risikos von Forderungsausfällen | |
Honorarhöhe als Abgrenzungskriterium | ||
Honorarniveau | Deutlich höheres Honorar im Vergleich zu angestellten Mitarbeitern mit vergleichbarer Qualifikation | |
Eigenvorsorge | Berücksichtigung der Eigenvorsorge für Alter, Krankheit und Berufsunfähigkeit im Honorar | |
Akquisezeiten | Berücksichtigung von Akquisezeiten und Leerzeiten zwischen Projekten im Honorar | |
Marktüblichkeit | Keine Orientierung an branchenüblichen Gehältern, sondern an Beraterhonoraren |
3. Vertragliche Gestaltung und Durchführung
Die vertragliche Gestaltung ist wichtig, aber die tatsächliche Durchführung hat Vorrang bei der Beurteilung.
Kriterium | Details | ✓ |
---|---|---|
Vertragsgestaltung | ||
Vertragsbezeichnung | Klare Bezeichnung als "Beratervertrag" oder "Dienstvertrag" (nicht "Arbeitsvertrag") | |
Projektbeschreibung | Präzise Beschreibung des Projekts mit klarem Anfang und Ende | |
Leistungsfreiheit | Ausdrückliche Regelung zur Freiheit in der Gestaltung der Dienste | |
Weisungsfreiheit | Klare Festlegung, dass der Dienstleister an Weisungen des Kunden nicht gebunden ist | |
Organisationseinbindung | Ausdrückliche Festlegung, dass der Dienstleister nicht in die Betriebsorganisation eingebunden ist | |
Berichtspflicht | Klare Regelung, dass keine arbeitsvertragstypische Berichtspflicht besteht | |
Anspruchsausschluss | Ausdrücklicher Ausschluss von Ansprüchen auf Weiterbildung, Urlaub, Krankengeld etc. | |
Mehrere Auftraggeber | Festlegung, dass der Dienstleister berechtigt ist, für andere Auftraggeber tätig zu sein | |
Projektbezogene Tätigkeit | ||
Befristung | Befristete Tätigkeit für ein konkretes Projekt | |
Abgrenzung Daueraufgaben | Klare Abgrenzung zu Daueraufgaben des Unternehmens | |
Routineaufgaben | Keine regelmäßige Übernahme von Routineaufgaben | |
Vakanzüberbrückung | Keine Übernahme von Aufgaben ausgeschiedener Mitarbeiter ohne klare Projektdefinition | |
Arbeitsmittel und Ressourcen | ||
Eigene Arbeitsmittel | Verwendung eigener Arbeitsmittel (Pkw, Telefon, Computer), sofern möglich | |
IT-Systeme | Bei notwendiger Nutzung von IT-Systemen des Auftraggebers: Klare projektbezogene Begründung | |
Interne Ressourcen | Keine Nutzung von internen Ressourcen wie Sekretariat, Assistenz etc. |
4. Besondere Aspekte für Interim Manager
Interim Manager haben aufgrund ihrer Führungsrolle besondere Risikofaktoren zu beachten.
Kriterium | Details | ✓ |
---|---|---|
Führungsrolle und Verantwortung | ||
Beratung vs. Führung | Klare Abgrenzung zwischen strategischer Beratung und operativer Führung | |
Projektleitung | Bei Leitungsfunktionen: Gestaltung als Projektleitung, nicht als disziplinarische Führung | |
Personalverantwortung | Keine Übernahme von Personalverantwortung (Einstellung, Kündigung, Beurteilung) | |
Zeichnungsberechtigung | Keine Zeichnungsberechtigung für das Unternehmen | |
Budgetverantwortung | Keine Budgetverantwortung ohne klare projektbezogene Abgrenzung | |
Mehrere Auftraggeber | ||
Kundendiversifikation | Tätigkeit für mehrere Auftraggeber (idealerweise mindestens drei verschiedene pro Jahr) | |
Wirtschaftliche Unabhängigkeit | Keine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber (nicht mehr als 5/6 des Jahresumsatzes) | |
Akquise | Aktive Akquise weiterer Aufträge auch während laufender Projekte | |
Wettbewerbsverbot | Keine Vereinbarung von Wettbewerbsverboten, die die Tätigkeit für andere Auftraggeber einschränken | |
Zwischenschaltung einer juristischen Person | ||
Eigene Gesellschaft | Risikominderung durch Gründung einer eigenen Gesellschaft (GmbH, UG, Limited) | |
Klare Trennung | Klare Trennung zwischen Gesellschaft und persönlicher Tätigkeit | |
Unternehmensstruktur | Mehrere Gesellschafter oder Mitarbeiter verstärken den Eindruck echter Selbstständigkeit |
5. Praktische Maßnahmen zur Risikominimierung
Neben den rechtlichen Kriterien gibt es praktische Maßnahmen für Interim Manager, die das Risiko einer Scheinselbstständigkeit reduzieren können.
Kriterium | Details | ✓ |
---|---|---|
Dokumentation und Nachweise | ||
Auftraggeberliste | Führen einer Liste aller Auftraggeber und Projekte | |
Unternehmerische Tätigkeit | Dokumentation der unternehmerischen Tätigkeit (Akquisemaßnahmen, Marketingaktivitäten) | |
Investitionen | Nachweis von Investitionen in die eigene Unternehmensstruktur | |
Betriebsausgaben | Aufbewahrung von Belegen für eigene Betriebsausgaben | |
Arbeitsorganisation | Dokumentation der eigenständigen Arbeitsorganisation | |
Kommunikation und Außendarstellung | ||
Status-Kommunikation | Klare Kommunikation des Status als externer Dienstleister gegenüber allen Beteiligten | |
Eigene Geschäftsausstattung | Eigene Visitenkarten und E-Mail-Signatur mit eigenem Unternehmenslogo | |
Internetauftritt | Professioneller Internetauftritt mit Darstellung des Leistungsangebots | |
Berufsverbände | Mitgliedschaft in Berufsverbänden für Selbstständige oder Interim Manager | |
Sprachregelungen | Vermeidung von Formulierungen, die auf ein Arbeitsverhältnis hindeuten könnten | |
Verhalten im Projektalltag | ||
Regelmäßige Überprüfung | Regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen | |
Proaktive Korrektur | Aktives Ansprechen und Korrigieren von Situationen, die auf Scheinselbstständigkeit hindeuten | |
Soziale Abgrenzung | Vermeidung von zu enger sozialer Integration in das Team des Auftraggebers | |
Eigener Standort | Regelmäßige Präsenz am eigenen Unternehmensstandort | |
Statusfeststellung | Bei Unsicherheit: Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung |
Disclaimer
Diese Checkliste dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung von Scheinselbstständigkeit erfolgt stets im Einzelfall durch die zuständigen Behörden und Gerichte. Trotz sorgfältiger Recherche und Zusammenstellung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden.
Der Herausgeber dieser Checkliste übernimmt keinerlei Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Informationen getroffen werden. Die Kriterien zur Beurteilung von Scheinselbstständigkeit unterliegen ständiger Weiterentwicklung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es wird daher dringend empfohlen, in konkreten Fällen qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.
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