Checkliste zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit bei Interim Managern



Kostenloses Online-Tool

Scheinselbstständigkeit kann für Interim Manager und Auftraggeber weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Diese aktuelle Checkliste vom Mai 2025 zeigt anhand von 77 Kriterien, wie Sie Scheinselbstständigkeit erkennen und vermeiden können.

Besonders wichtig: die klare Abgrenzung durch Verträge über Projektberatung, die Freiheit in der Gestaltung der Dienste und die Nicht-Einbindung in die Betriebsorganisation des Auftraggebers.

Checkliste zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit bei Interim Managern KOMOR

Checkliste zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit – Ihr Schutz vor rechtlichen Risiken

Scheinselbstständigkeit kann teuer werden. Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, steuerrechtliche Konsequenzen und im schlimmsten Fall ein faktisches Berufsverbot – die Folgen einer falschen Einschätzung sind gravierend.

Warum Sie diese Checkliste brauchen

Als Interim Manager oder Selbstständiger bewegen Sie sich in einem rechtlichen Graubereich. Die Abgrenzung zwischen echter Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit wird immer komplexer. Unsere interaktive Checkliste mit 77 praxiserprobten Kriterien gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen.

Das bietet Ihnen die Checkliste

  • Umfassende Prüfung aller relevanten Rechtsbereiche: von Weisungsgebundenheit über Vertragsgestaltung bis hin zu praktischen Maßnahmen
  • Spezieller Fokus auf Interim Manager mit branchenspezifischen Risikofaktoren
  • Automatisches Speichern Ihres Fortschritts – arbeiten Sie in Ihrem Tempo
  • Professioneller PDF-Export für Ihre Dokumentation und Beratergespräche
  • Aktuelle Rechtslage basierend auf neuesten Urteilen und Gesetzen (Stand: Mai 2025)

Für wen ist diese Checkliste?

  • Interim Manager in Führungspositionen
  • Freiberufler und Consultants mit Kundenkontakt
  • Unternehmen, die externe Dienstleister beauftragen
  • Rechtsberater als Arbeitsgrundlage für Mandantengespräche

Die Checkliste hilft Ihnen, Schwachstellen zu identifizieren und proaktiv zu handeln. Nutzen Sie diese Checkliste als ersten Schritt zu mehr Rechtssicherheit.

Rechtlicher Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt oder beantragen Sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

.


Checkliste zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit

Diese Checkliste richtet sich primär an Interim Manager und deren Auftraggeber, bietet aber auch anderen Selbstständigen eine Orientierung. Sie basiert auf aktuellen Kriterien der Deutschen Rentenversicherung, relevanten Gerichtsurteilen und Praxiserfahrungen.

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt.

Fortschritt der Überprüfung

0 von 0 Kriterien überprüft (0%)

1. Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Organisation

Die persönliche Abhängigkeit vom Auftraggeber ist das entscheidende Merkmal bei der Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung.

Kriterium Details
Weisungsfreiheit bezüglich Arbeitsinhalt
Entscheidungsfreiheit Der Interim Manager entscheidet selbstständig über die Art und Weise der Leistungserbringung
Keine detaillierten Vorgaben Keine detaillierten inhaltlichen Vorgaben durch den Auftraggeber
Weisungsunabhängigkeit Keine Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers uneingeschränkt Folge zu leisten
Strategische vs. operative Vorgaben Klare Abgrenzung zwischen strategischer Zielvorgabe (zulässig) und detaillierter Arbeitsanweisung (kritisch)
Weisungsfreiheit bezüglich Arbeitszeit
Flexible Arbeitszeiten Keine Verpflichtung zur Einhaltung fester Arbeitszeiten
Keine Zeitvorgaben Keine Vorgaben zu täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeiten
Meeting-Teilnahme Keine Pflicht zur Teilnahme an regelmäßigen Team-Meetings (außer projektbezogene Abstimmungen)
Zeiterfassung Keine Zeiterfassung durch den Auftraggeber
Urlaubsregelung Keine Urlaubsgenehmigungspflicht
Weisungsfreiheit bezüglich Arbeitsort
Freie Ortswahl Freie Wahl des Arbeitsortes
Anwesenheitspflicht Keine Verpflichtung zur ständigen Anwesenheit beim Auftraggeber
Externe Tätigkeit Möglichkeit, Tätigkeiten auch außerhalb der Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen
Präsenz vor Ort Bei notwendiger Präsenz vor Ort: Klare projektbezogene Begründung und zeitliche Begrenzung
Keine organisatorische Eingliederung
Organigramm Keine Nennung in Organigrammen des Auftraggebers
Mitarbeiterveranstaltungen Keine Teilnahme an internen Mitarbeiterveranstaltungen (Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge)
Schulungen Keine Teilnahme an allgemeinen Mitarbeiterschulungen
Mitarbeitervorteile Keine Nutzung von Dienstwagen, Firmenkreditkarten oder sonstigen Mitarbeitervorteilen
E-Mail/Visitenkarte Keine Nutzung der E-Mail-Adresse/Visitenkarte des Auftraggebers (externe E-Mail-Adresse verwenden)
Kennzeichnung Klare Kennzeichnung als externer Berater/Interim Manager gegenüber Dritten

2. Unternehmerisches Handeln und Risiko

Echte Selbstständigkeit zeichnet sich durch unternehmerisches Risiko und eigenverantwortliches Handeln aus.

Kriterium Details
Eigene unternehmerische Struktur
Betriebsstätte Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte (Büro, Homeoffice mit steuerlicher Anerkennung)
Geschäftsausstattung Eigene Geschäftsausstattung (Büroräume, PC/Laptop, Drucker, etc.)
Außendarstellung Eigene Website und Geschäftspapiere. Eigenes klares LinkedIn-Profil.
Akquise Eigene Akquise von Aufträgen und Kunden
Konkurrenzaufträge Möglichkeit, Aufträge von Konkurrenten des Auftraggebers anzunehmen
Exklusivität Keine Exklusivitätsvereinbarungen, die eine Tätigkeit für andere Auftraggeber verhindern
Unternehmerisches Risiko
Haftung Haftung für eigene Fehler und Mängel der erbrachten Leistung
Erfolgsbeteiligung Vereinbarung von erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen
Krankheit Keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit durch den Auftraggeber
Urlaub Keine Urlaubsvergütung durch den Auftraggeber
Investitionen Eigene Investitionen in Arbeitsmittel und Weiterbildung
Forderungsausfall Tragen des Risikos von Forderungsausfällen
Honorarhöhe als Abgrenzungskriterium
Honorarniveau Deutlich höheres Honorar im Vergleich zu angestellten Mitarbeitern mit vergleichbarer Qualifikation
Eigenvorsorge Berücksichtigung der Eigenvorsorge für Alter, Krankheit und Berufsunfähigkeit im Honorar
Akquisezeiten Berücksichtigung von Akquisezeiten und Leerzeiten zwischen Projekten im Honorar
Marktüblichkeit Keine Orientierung an branchenüblichen Gehältern, sondern an Beraterhonoraren

3. Vertragliche Gestaltung und Durchführung

Die vertragliche Gestaltung ist wichtig, aber die tatsächliche Durchführung hat Vorrang bei der Beurteilung.

Kriterium Details
Vertragsgestaltung
Vertragsbezeichnung Klare Bezeichnung als "Beratervertrag" oder "Dienstvertrag" (nicht "Arbeitsvertrag")
Projektbeschreibung Präzise Beschreibung des Projekts mit klarem Anfang und Ende
Leistungsfreiheit Ausdrückliche Regelung zur Freiheit in der Gestaltung der Dienste
Weisungsfreiheit Klare Festlegung, dass der Dienstleister an Weisungen des Kunden nicht gebunden ist
Organisationseinbindung Ausdrückliche Festlegung, dass der Dienstleister nicht in die Betriebsorganisation eingebunden ist
Berichtspflicht Klare Regelung, dass keine arbeitsvertragstypische Berichtspflicht besteht
Anspruchsausschluss Ausdrücklicher Ausschluss von Ansprüchen auf Weiterbildung, Urlaub, Krankengeld etc.
Mehrere Auftraggeber Festlegung, dass der Dienstleister berechtigt ist, für andere Auftraggeber tätig zu sein
Projektbezogene Tätigkeit
Befristung Befristete Tätigkeit für ein konkretes Projekt
Abgrenzung Daueraufgaben Klare Abgrenzung zu Daueraufgaben des Unternehmens
Routineaufgaben Keine regelmäßige Übernahme von Routineaufgaben
Vakanzüberbrückung Keine Übernahme von Aufgaben ausgeschiedener Mitarbeiter ohne klare Projektdefinition
Arbeitsmittel und Ressourcen
Eigene Arbeitsmittel Verwendung eigener Arbeitsmittel (Pkw, Telefon, Computer), sofern möglich
IT-Systeme Bei notwendiger Nutzung von IT-Systemen des Auftraggebers: Klare projektbezogene Begründung
Interne Ressourcen Keine Nutzung von internen Ressourcen wie Sekretariat, Assistenz etc.

4. Besondere Aspekte für Interim Manager

Interim Manager haben aufgrund ihrer Führungsrolle besondere Risikofaktoren zu beachten.

Kriterium Details
Führungsrolle und Verantwortung
Beratung vs. Führung Klare Abgrenzung zwischen strategischer Beratung und operativer Führung
Projektleitung Bei Leitungsfunktionen: Gestaltung als Projektleitung, nicht als disziplinarische Führung
Personalverantwortung Keine Übernahme von Personalverantwortung (Einstellung, Kündigung, Beurteilung)
Zeichnungsberechtigung Keine Zeichnungsberechtigung für das Unternehmen
Budgetverantwortung Keine Budgetverantwortung ohne klare projektbezogene Abgrenzung
Mehrere Auftraggeber
Kundendiversifikation Tätigkeit für mehrere Auftraggeber (idealerweise mindestens drei verschiedene pro Jahr)
Wirtschaftliche Unabhängigkeit Keine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber (nicht mehr als 5/6 des Jahresumsatzes)
Akquise Aktive Akquise weiterer Aufträge auch während laufender Projekte
Wettbewerbsverbot Keine Vereinbarung von Wettbewerbsverboten, die die Tätigkeit für andere Auftraggeber einschränken
Zwischenschaltung einer juristischen Person
Eigene Gesellschaft Risikominderung durch Gründung einer eigenen Gesellschaft (GmbH, UG, Limited)
Klare Trennung Klare Trennung zwischen Gesellschaft und persönlicher Tätigkeit
Unternehmensstruktur Mehrere Gesellschafter oder Mitarbeiter verstärken den Eindruck echter Selbstständigkeit

5. Praktische Maßnahmen zur Risikominimierung

Neben den rechtlichen Kriterien gibt es praktische Maßnahmen für Interim Manager, die das Risiko einer Scheinselbstständigkeit reduzieren können.

Kriterium Details
Dokumentation und Nachweise
Auftraggeberliste Führen einer Liste aller Auftraggeber und Projekte
Unternehmerische Tätigkeit Dokumentation der unternehmerischen Tätigkeit (Akquisemaßnahmen, Marketingaktivitäten)
Investitionen Nachweis von Investitionen in die eigene Unternehmensstruktur
Betriebsausgaben Aufbewahrung von Belegen für eigene Betriebsausgaben
Arbeitsorganisation Dokumentation der eigenständigen Arbeitsorganisation
Kommunikation und Außendarstellung
Status-Kommunikation Klare Kommunikation des Status als externer Dienstleister gegenüber allen Beteiligten
Eigene Geschäftsausstattung Eigene Visitenkarten und E-Mail-Signatur mit eigenem Unternehmenslogo
Internetauftritt Professioneller Internetauftritt mit Darstellung des Leistungsangebots
Berufsverbände Mitgliedschaft in Berufsverbänden für Selbstständige oder Interim Manager
Sprachregelungen Vermeidung von Formulierungen, die auf ein Arbeitsverhältnis hindeuten könnten
Verhalten im Projektalltag
Regelmäßige Überprüfung Regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen
Proaktive Korrektur Aktives Ansprechen und Korrigieren von Situationen, die auf Scheinselbstständigkeit hindeuten
Soziale Abgrenzung Vermeidung von zu enger sozialer Integration in das Team des Auftraggebers
Eigener Standort Regelmäßige Präsenz am eigenen Unternehmensstandort
Statusfeststellung Bei Unsicherheit: Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung

Disclaimer

Diese Checkliste dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung von Scheinselbstständigkeit erfolgt stets im Einzelfall durch die zuständigen Behörden und Gerichte. Trotz sorgfältiger Recherche und Zusammenstellung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden.

Der Herausgeber dieser Checkliste übernimmt keinerlei Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Informationen getroffen werden. Die Kriterien zur Beurteilung von Scheinselbstständigkeit unterliegen ständiger Weiterentwicklung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es wird daher dringend empfohlen, in konkreten Fällen qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

.


Benötigen Sie Unterstützung bei der Herangehensweise und Umsetzung in der Praxis?

Sprechen Sie mich an!

Komor interim pic

ICH UNTERSTÜTZE SIE AUF IHREM WEG

Als Stratege, Innovator und Macher tue ich die richtigen Dinge schneller richtig.
Gerne auch für Sie.
Gemeinsam können wir neue Marktchancen entdecken, das Produktbranding in die richtige Richtung lenken, Ihre Kunden besser verstehen – und sich von der Konkurrenz mit für die Zielgruppe maßgeschneiderten Produkten abheben. All das führt zu mehr Kundenzufriedenheit, einem größeren Kundenwert („Customer Lifetime Value“) und mehr Umsatzpotenzialen.
Können Sie es sich leisten, darauf zu verzichten?